Zwar sinken die Bestände und Umsätze im Barverkehr in der öffentlichen Verwaltung ständig, dies führt aber paradoxerweise nicht zwingend auch zu einer sinkenden Gefährdung für Menschen und Bestände.
Die Gründe dazu sind vielfältig, einige Beispiele:
Das interne Bewusstsein für eine solch Gefährdung sinkt (da ist ja sowieso nichts zu holen).
Die mögliche Täterschaft verändert sich, auch „kleine“ Beträge sind für Manche durchaus von Interesse.
Das Gefahrenpotential aus dem eigenen Haus wird übersehen (90% der Kassenverluste gehen auf interne Täter zurück.
Man verweist auf die ja sowieso stattfindenden Prüfungen der Rechnungs- und Kassenprüfungen (Diese gehen aber nur im Sonderfall auf Einrichtungs- und Bestandsrisiken und die Risiken für die Bediensteten ein).
Die Vorschriftenlage zum Thema Sicherheit in Kassen und Zahlstellen ist sehr dünn! Insgesamt gibt es nur fünf, teils Jahrzehnte alte Vorschriften, die sich mit dem Thema Sicherheit im Geldverkehr beschäftigen.
Weil diese Vorschriften so alt sind, sind sie in weiten Teilen der Verwaltung oft in „Vergessenheit geraten“; teils müssen sie auch vor Ort auf die heutigen Situationen angepasst werden.
Und sehr oft wird übersehen, dass zwar in der „Kasse“ selber kaum noch Bargeldverkehr stattfindet, aber in den Zahlstellen „draußen“ erhebliche Bargeldumsätze stattfinden
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Es muss bei den Betrachtungen zur Sicherheit im Bargeldverkehr weniger um die Sicherheit von Geld und Werten, sondern vor allem um die Sicherheit der Mitarbeiter gehen! Dies ist oft weniger durch materielle Einrichtungen als durch Prozesse zu gewährleisten.
Und die unbedingte Verpflichtung zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen besteht ohne Einschränkung. Gefährdungsbeurteilungen für Kassen und Zahlstellen sind unser Spezialgebiet seit inzwischen mehr als 10 Jahren.